Mittwoch, 19. Januar 2011

Datenschutz und Mordversuch

Nachklang von zwei Radiobeiträgen. Über die Tatsache, dass bereits ein Prozent der Bevölkerung genetisch erfasst ist. Und wie ein Terrorismus-Verdacht rechtsstaatliche Regeln aushebeln kann.
Datenschutz
Gestern hörte ich im Radio ein Interview mit Udo Vetter. Laut Wikipedia ist Udo Vetter ein deutscher Rechtsanwalt aus Düsseldorf, der insbesondere durch sein Blog law blog und durch Zitierungen, Interviews und Auftritte als Rechtsexperte bekannt wurde. In dem Interview ging es um die zunehmende Aufweichung des Datenschutzes am Beispiel des Jubiläums der DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes. Mit Ablauf des IV. Quartals 2010 umfasste die DNA-Analyse-Datei einen Bestand von 711.159 Personendatensätzen (Statistik).
WDR5 Politikum zum Nachhören > Die Sendung als Podcast

Mordversuch
Heute hörte ich dann bei Funkhaus Europa einen Radio-Bericht über den Prozess anlässlich eines tätlichen Angriffs auf den „Mohammed-Karikaturisten“ Kurt Westergaard.

Im Greenpeace-Magazin steht heute ( http://www.greenpeace-magazin.de/index.php?id=55&tx_ttnews[tt_news]=97254&tx_ttnews[backPid]=23&cHash=4c4d4b10f1 ):

# Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Mittwoch in Århus der Prozess wegen eines Mordversuchs an dem dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard begonnen. Angeklagt ist ein 29- jähriger Somalier, der am Neujahrstag 2010 mit einer Axt in Westergaards Haus eingedrungen war. Der 75- jährige Zeichner hatte 2005 eine Karikatur des islamischen Propheten Mohammed in der Zeitung «Jyllands-Posten» veröffentlicht und wurde seitdem immer wieder von Radikalislamisten bedroht.#

# Der als Flüchtling nach Dänemark gekommene Somalier gestand zum Prozessauftakt den Einbruch. Er bestritt aber jede Tötungsabsicht. Westergaard konnte sich vor dem Eindringling in das besonders gesicherte Badezimmer seines Hauses flüchten. Die herbeigerufene Polizei machte den Einbrecher mit Schüssen unschädlich.#

# Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Bestrafung nach dem dänischen «Terrorparagraf» und bringt den Angeklagten in Verbindung mit dem Terrornetzwerk Al-Kaida. Für den Prozess sind neun Verhandlungstage angesetzt.#

Was ist passiert?

1) Meinungsfreiheit
Ein Mann zeichnet eine Karikatur.

2) Glaube und Fanatismus
Ein anderer Mann regt sich darüber auf.
Dieser andere Mann ist ein Flüchtling.
Schließlich rastet er aus und stürmt in das Haus des Zeichners.
Er versucht, diesen mit einer Axt anzugreifen.
Der Zeichner kann flüchten.

3) Rechtsstaat
Die Polizei nimmt den Angreifer in Gewahrsam.
Der Angreifer wird mit Terrorismus in Verbindung gebracht.

Lt. Radio-Beitrag wird der Angeklagte in Verbindung mit dem „Terrornetzwerk Al-Kaida“ gebracht, weil in einem Befragungsprotokoll steht, dass der Angeklagte im Internet einen Film von Al-Kaida angeschaut haben soll und daraufhin beschlossen habe, Westergaard anzugreifen. Ich kenne den Wortlaut des dänischen „Terrorparagrafen“ nicht. Mir schwant nichts Gutes angesichts des Namens…

Wenn man liest und hört, was kritische Juristen so schreiben und sagen, ist es sicherlich ratsam, aufmerksam zu sein und einen schleichenden Abbau der Grundrechte angesichts des Schreckgespenstes "Terrorismus" nicht zu akzeptieren.

Passend zum Thema
(01.01.2011) Ilija Trojanow & Juli Zeh: Angriff auf die Freiheit (Utopia)
(17.01.2011) Der Zusammenhang zwischen Vorratsdatenspeicherung und Datenschutz (http://www.internet-law.de/
 

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