Freitag, 13. November 2009

Mitwisserschaft & Zivilcourage

Wikipedia: Mitwisser
Als Mitwisser bezeichnet man jemanden, der von einem geheimen Sachverhalt Kenntnis hat.

Mitwisserschaft bei schweren Verbrechen ist in Deutschland nur unter den Voraussetzungen des § 138 StGB als Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar und dort mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Frage: Inwieweit gibt es eine Holpflicht für Wissen, das öffentlich zugänglich ist (z.B. via Internet) und auf Verstöße gegen soziale & ethische Werte bzw. die Werte der Allgemeinheit verweist? Auch eine Frage von Zivilcourage.

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